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VG Augsburg, 07.07.2005 - Au 1 S 05.562 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 16 § 54 Nr. 3; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
Ausländerrecht: Regelausweisung wegen BtM-Straftat trotz Strafaussetzung zur Bewährung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96
Ausländerrecht - Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf …
Auszug aus VG Augsburg, 07.07.2005 - Au 1 S 05.562
Dass die Stadt Augsburg dem Antragsteller Fiktionsbescheinigungen ausgestellt hat, ist her ebenfalls rechtlich unerheblich; maßgebend ist die Rechtslage und nicht eine Bescheinigung (vgl. BayVGH vom 22.10.2002 Az. 24 B 02.107; BVerwG vom 3.6.1997 InfAuslR 1997, 391 ). - VGH Bayern, 22.10.2002 - 24 B 02.107
Auszug aus VG Augsburg, 07.07.2005 - Au 1 S 05.562
Dass die Stadt Augsburg dem Antragsteller Fiktionsbescheinigungen ausgestellt hat, ist her ebenfalls rechtlich unerheblich; maßgebend ist die Rechtslage und nicht eine Bescheinigung (vgl. BayVGH vom 22.10.2002 Az. 24 B 02.107; BVerwG vom 3.6.1997 InfAuslR 1997, 391 ). - VGH Bayern, 05.05.2000 - 24 ZB 00.1048
Auszug aus VG Augsburg, 07.07.2005 - Au 1 S 05.562
Bei der der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegenden Beurteilung, ob ein Regel- oder ein Ausnahmefall vorliegt, sind alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen maßgeblich und die jetzt in § 55 Abs. 3 AufenthG näher beschriebenen Umstände zu berücksichtigen (vgl. BayVGH vom 5.5.2000 Az. 24 ZB 00.1048, u.a. mit Hinweis auf BVerwG vom 5.1.1997 Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 12).
- BVerwG, 24.02.1998 - 1 B 21.98
Ausländerrecht - Ausweisungsentscheidung und strafgerichtliche Verurteilung
Auszug aus VG Augsburg, 07.07.2005 - Au 1 S 05.562
Die Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte sind jedoch an die tatsächlichen Feststellungen und die Würdigung des Strafgerichts rechtlich nicht gebunden; bei einer Strafaussetzung zur Bewährung müssen sie sich mit den Erwägungen des Strafgerichts auseinander setzen, doch kann die Würdigung wegen der unterschiedlichen Aufgabenstellungen auch zu anderen Ergebnissen führen (vgl. BVerwG vom 24.2.1998 InfAuslR 1998, 221 mit weiteren Nachweisen). - VGH Bayern, 21.08.2003 - 24 CS 03.1750
Auszug aus VG Augsburg, 07.07.2005 - Au 1 S 05.562
Die Beendigung der Gültigkeitsdauer einer Aufenthaltsgenehmigung durch Eintritt einer auflösenden Bedingung ist (von hier nicht zutreffenden Ausnahmen abgesehen) zulässig (so etwa für die auflösende Bedingung des Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft BayVGH vom 14.1.2004 Az. 24 CS 03.3206; vom 21.8.2003 Az. 24 CS 03.1750). - VGH Bayern, 14.01.2004 - 24 CS 03.3206
Auszug aus VG Augsburg, 07.07.2005 - Au 1 S 05.562
Die Beendigung der Gültigkeitsdauer einer Aufenthaltsgenehmigung durch Eintritt einer auflösenden Bedingung ist (von hier nicht zutreffenden Ausnahmen abgesehen) zulässig (so etwa für die auflösende Bedingung des Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft BayVGH vom 14.1.2004 Az. 24 CS 03.3206; vom 21.8.2003 Az. 24 CS 03.1750).